AUFGRUND DES PUNKTES 5.1.1.1 DES IATF 16949:2016 STANDARDS
Die Angaben in diesem Punkt gelten für alle Beschäftigte des Unternehmens TBP (ordentlich Beschäftigte, Arbeiter, die ihre Arbeit über Vermittlungsagenturen für Arbeitskräfte ausüben, Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Hochschüler und Studenten im Arbeitspraktikum oder anderer Anstellung, über das Zentrum für Sozialarbeit, und alle, die auf irgendeiner anderen Basis im Unternehmen TBP arbeiten).
1.) Antikorruptionspolitik der Gesellschaft TBP
Im Rahmen ihrer Geschäftsaktivität befolgt die Gesellschaft TBP mit ihrer eingeführten Antikorruptionspolitik die internationalen Trends und die gute Geschäftspraxis, und respektiert zur selben Zeit sinnvoll die Rechtsvorschriften, sowie die Vorgaben des neuen internationalen Standards IATF 16949:2016. Unsere Politik ist es, das gesamte Geschäft auf faire und etische Weise zu leiten. Wir fordern Nulltoleranz gegenüber Bestechung und Korruption. Unsere Verpflichtung ist es, bei allen unseren Geschäften und Geschäftsbeziehungen professionell, fair und gerecht zu handeln, wo immer wir auch tätig sind, und ein effizientes Antikorruptionssystem auszuüben und geltend zu machen.
Allen in der Gesellschaft TBP tätigen Personen ist verboten, sowohl direkt als auch indirekt für sich oder jemand anderen ein Entgelt, Geschenk oder andere Gunst oder ein Versprechen, bzw. ein Angebot solcher Gunst zu verlangen, um im Rahmen seiner/ihrer Arbeitsaufgaben und -zuständigkeiten eine unerlaubte Handlung durchzuführen, oder eine verlangte bzw. erlaubte Handlung nicht durchzuführen, oder in der einen oder anderen Weise seine/ihre Position zu missbrauchen. Auf gleiche Weise ist jeder Verstoß gegen die Pflichthandlung verantwortlicher Personen verboten, sowie gegen die Handlung von Personen, die Verstöße iniziieren, oder Personen, die aus dem Verstoß wegen indirekt oder direkt versprochener, angebotener oder gegebener, bzw. verlangter, angenommener oder erwarteter Gunst für sich oder jemand anderen Nutzen ziehen.
Jede Teilnahme an solchen Handlungen ist auch verboten.
Das oben Angeführte ist somit grundsätzlich konkretisiert in dem Verbot der direkten oder indirekten Gabe, Anbietung oder Annahme von: Bestechungen; Geschenken und Bewirtungen; sowie Spenden für die Politik, Wohltätigkeitszwecke oder unerlaubte Gunsten unter dem Deckmantel eines anderen Geschäfts (Spende, Sponsoring usw.), für welches materielle oder immaterielle Erträge oder Vorteile zu erwarten wären.
Ausnahmsweise ist die Annahme und Ausgabe von s.g. gelegentlichen Geschäftsgeschenken erlaubt, die jedoch den Wert von 25 EUR nicht überschreiten und nicht in Geld ausbezahlt werden, bzw. keine Gunst im Wert von über 100 EUR darstellen dürfen; zugleich darf keine Handlung, Nutzen oder Verpflichtung und kein Einfluss auf Geschäftsentscheidungen erwartet werden.
Auch müssen die Unterschiede in der Praxis von Geschäftsgeschenken zwischen verschiedenen Ländern und Regionen berücksichtigt werden, wobei zu erwägen ist, ob ein Geschenk, eine Bewirtung oder andere Gunst unter allen Umständen sinnvoll und berechtigt ist. Es muss immer in Erwägung gezogen werden, ob ein Geschenk mit bestimmter Absicht verschenkt wurde. Sofern eine Ablehnung des Geschenks, das den oben genannten Wert überschreitet, unangemessen ist, kann das Geschenk angenommen werden, wenn es danach dem Vorgesetzten gemeldet wird und für wohltätige Zwecke gespendet, bzw. in den Räumlichkeiten der Gesellschaft ausgestellt werden.
2.) Verhaltenskodex für die Mitarbeiter
Das Verhalten der Mitarbeiter reflektiert das Image, den Erfolg und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit, deswegen beachten wir die Grundregen der Geschäftsetikette. Das oben Angeführte ist im Unternehmen TBP zweifelsfrei einen immateriellen Wert der Gesellschaft und stellt der Werturteil der Menschen über das angemessene Handeln des Unternehmens, ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen und die erhaltenen Botschaften über das Unternehmen dar. Als Mitarbeiter des Unternehmens stärken wir durch die Wahrnehmung unserer Aufgaben mit unserer Arbeit und unserem Benehmen das Ansehen des Unternehmens, und gemäß den Richtlinien für die Erhaltung des guten Rufs des Unternehmens zu handeln ist die Aufgabe und die Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters. Sowohl die Gesellschaftsleitung als auch ihre Angestellten streben nach dem Gleichgewicht zwischen den Handlungen und dem Benehmen der Mitarbeiter auf der einen Seite und der Erfüllung der Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern und dem Umfeld auf der anderen, denn nur so kann das Ansehen des Unternehmens aufgebaut und erhalten werden.
Da schon das Arbeitsumfeld selbst das Ansehen des Unternehmens in dem geschäftlichen und sozialen Umfeld beeinflusst, sind wir primär selber diejenigen, die ein Umfeld gewährleisten müssen, in dem kein Arbeiter sexueller oder anderer Belästigung durch den Arbeitsgeber, die Vorsitzenden oder die Mitarbeiter ausgesetzt wird; im Rahmen dessen ist jeder Einzelne verpflichtet, in seiner/ihrer Einstellung zur Arbeit und Interaktion mit Anderen wenigstens die Grundetikette und die ungeschriebenen Regeln menschlicher Beziehungen zu beachten. Wir tolerieren keine konfliktreiche Kommunikation zwischen Mitarbeitern, zugleich ist uns jedoch bewusst, dass kleinere Streite und Konflikte zwischen Mitarbeitern am Arbeitsplatz immer auftreten können und Teil der zwischenmenschlichen Beziehungen in einem Kollektiv sind; trotzdem ist Gemäß den internen Regeln der Gesellschaft entsprechend zu reagieren, mit der Absicht, den Konflikt zu begleichen. In der zwischenmenschlichen Kommunikation beachten wir die Werte von TBP sowie die Werte der Angestellten, kommunizieren offen und wohlgemeint, hören zu und reagieren respektvoll auf sowohl positive als auch negative Informationen.
Als Grundregeln des Verhaltens am Arbeitsplatz und in Bezug auf die Arbeit wird vor allem das Folgende betrachtet: pünktliche Ankunft am Arbeitsplatz; jede Ankunft und jedes Verlassen des Arbeitsplatzes wird in vorgeschriebener Weise dokumentiert; im Fall einer Verspätung oder Abwesenheit benachrichtigen wir den Vorgesetzten und geben den Grund der Verspätung oder Abwesenheit Bescheid; wir sorgen für die richtige Anwendung und Wartung der Arbeitsmittel und des Arbeitsumfelds; wir benutzen keine Fluch- oder Schimpfworte, keine starken Töne, und unsere Kommunikation ist nicht auf die Verletzung oder Demütigung anderer ausgerichtet; sowohl im Unternehmen als auch außerhalb reden wir nicht unangemessen über unsere Mitarbeiter; kein Einbringen oder Einnahme von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen am Arbeitsplatz; kein unautorisiertes Besprechen von Arbeitsangelegenheiten außerhalb des Unternehmens und ähnliches. Die Verstoße und deren Sanktionen werden von internen Gesellschaftsakten geregelt. Wir streben auch das freundliche Begrüßen der Angestellten untereinander; duzen uns nur dann, wenn dem alle zustimmen; klopfen an der Tür, bevor wir das Büro der Mitarbeiter betreten; entfernen uns aus dem Büro, wenn unser Mitarbeiter ein Telefongespräch führt, und treten erst wieder ein, wenn eingeladen; benehmen uns respektvoll zueinander; usw.
Bei Handlungen „nach außen", also im Kontakt mit Kunden, Lieferanten und anderen Drittpersonen befolgen wir die Grundsätze der Geschäftskommunikation. Somit nehmen wir immer eine respektvolle Haltung den Kunden gegenüber ein und berücksichtigen ihre verschiedene Kommunikationsweise; jede Reklamation verstehen wir als eine Gelegenheit, uns selbst zu verbessern; wir bereiten uns auf Besprechungen und Treffen vor und nehmen an der Diskussion teil; in Treffen benehmen wir uns respektvoll und machen keine unangebrachten Kommentare; auf sozialen Netzwerken verbreiten wir keine Unwahrheiten oder Intoleranz, wir respektieren die Rechte Einzelner. Auch in unserer Beziehung zur Öffentlichkeit und zu den Medien verbreiten wir den letzteren klare, genaue und rechtzeitige Informationen über unsere Aktivitäten, und wir unterstützen die Medien in ihrer Rolle als objektive Berichterstatter mit Anspruch auf Informationen, deshalb bauen wir mit ihnen verantwortungsvolle, geplante und proaktive Beziehungen auf, die zur Befriedigung der Bedürfnisse der interessierten Öffentlichkeit nach Informationen beitragen; in der Beziehung zu ihnen befolgen wir die abgemachten internen Kommunikationsregeln. In der Kooperation von Mitarbeitern im Bezug zu den Vertretern der öffentlichen Institutionen, der Justizbehörden, den Behörden der öffentlichen Ordnung, öffentlichen Beamten und Kontrollorganen mit Kontrollbefugnissen bei jeder anderen öffentlichen Verwaltung verlangen wir die volle Befolgung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen und die größtmögliche Verfügbarkeit und Kooperation der Angestellten diesen Vertretern gegenüber.
Die Prozesse der internen und externen sektoralen Kommunikation, sowie die Befugnisse zur Informationsausgabe sind im Punkt 5.5.3 des angenommenen Qualitätshandbuchs näher erläutert.
Antworten auf alle Fragen gibt das Handbuch nicht. Der Inhalt von internen Akten und gesetzlicher Regelung muss uns bekannt und von uns respektiert sein. Wir müssen uns bewusst sein, dass Verstöße gegen oder Unterlassungen des Kodex auch einen Verstoß gegen die internen Akten oder die gesetzliche Regelung bedeuten und eine disziplinäre und Schadenersatz- oder sogar Strafverantwortung des Einzelnen hervorrufen.
3.) Ethik-Eskalationspolitik
In der Gesellschaft TBP steht jedem Angestellten, der bei seiner Arbeit einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften oder die interne Regelung der Gesellschaft, die vertraglichen und/oder anderen Vertragspflichten, oder bei Verdacht auf solch einen Verstoß, offen, dem Vertreter des Arbeitsgebers, bzw. der berechtigten Person eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeige kann grundsätzlich im Personalwesen, bei den Vorsitzenden, bzw. der Geschäftsführung der Gesellschaft erstattet werden. Sofern die Anzeige nicht erstattet, bzw. dem Personalwesen zur Kenntnisname übermittelt wurde, kann sie an das Personalwesen adressiert werden, das dann das Verfahren weiterführt, außer die erstattete Anzeige bezieht sich auf die Angestellten im Personalwesen selber – in dem Fall wird sie vom geschäftsführenden Direktor behandelt.
Nach Beurteilung der Umstände des Verstoßes, bzw. auf Verlangen des Anzeigeerstatters wägt das Personalwesen ab, ob im konkreten Fall sinnvoll die Bewahrung der Anonymität des Anzeigeerstatters ist, sodass dieser keinen negativen Konsequenzen seiner Anzeigeerstattung ausgesetzt wird. Auch anonyme Anzeigen werden berücksichtigt, solange aus der Anzeige keine offensichtliche Gegenstandslosigkeit ergeht. Im Fall eines begründeten angemeldeten Verstoßes wird gegen den Täter eine der Gesetzgebung und der internen Gesetzgebung entsprechende Handlung unternommen – ob mit Einleitung eines Disziplinarverfahrens, mit Ausgabe einer Warnung vor der ordentlichen Kündigung aus Schuldgründen, mit Einleitung eines außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungsverfahrens, einer Forderung nach Schadensverantwortung, bzw. der Auswahl einer leichteren informellen Maßnahme. Sollte ein Verstoß Elemente einer Straftat oder andere Elemente, die eine Weitermeldung an öffentliche Institutionen, Justizbehörden, den Behörden der öffentlichen Ordnung, öffentlichen Beamten und Kontrollorganen mit Kontrollbefugnissen nötig machen, beinhalten, wird die Sache unmittelbar an sie übermittelt und volle Kooperation geboten.
Im Fall, das sich eine Anzeige als unbegründet herausstellt, versichert die Gesellschaft dem Anzeigeerstatter, das es zu keinen Sanktionen kommen wird, bzw. das der Anzeigeerstatter an keinen anderen negativen Konsequenzen teilnimmt, wenn die Anzeige gutgläubig erstattet wurde oder ein bestimmter Verstoß wurde vom Anzeigeerstatter falsch wahrgenommen.